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STK 2021 9

Widerhandlung gegen das Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz

Schwyz · 2021-09-20 · Deutsch SZ
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Widerhandlung gegen das Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz | Übriges Strafrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Urteil vom 20. September 2021STK 2021 9MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Dr. Stephan Zurfluh und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Berufungsführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendWiderhandlung gegen das Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz(Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz vom 9. Dezember 2020, SGO 2019 21);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.A.________ überliess am 27. Februar 2017 dem Landesstatthalter „Aktenvorgänge zur rechtswidrigen Seegrund­ent­sorgung (ca. 6‘000 m3 kontaminiertes Material) im Vierwaldstättersee vor dem Föhnhafen“ (U-act. 3.1.01). In der Folge betraute die Oberstaatsanwaltschaft am 5. April 2017 die damalige Staatsanwaltschaft Innerschwyz mit der Führung der Straf­untersuchung gegen den Regierungsrat und Vorsteher des Baudepartements, D.________, wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenfälschung im Amt, Widerhandlungen gegen das Gewässerschutz- und das Umweltschutzgesetz sowie gegen das Planungs- und Baugesetz (U-act. 9.0.03). Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz eröffnete zunächst am 17. Mai 2017 gegen D.________ und dann am 25. Mai 2018 auch gegen A.________ Strafuntersuchungen betreffend Widerhandlungen gegen das Gewässer- und das Umweltschutzgesetz sowie gegen das Planungs- und Baugesetz (U-act. 9.0.04 und 9.0.11). Wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung stellte sie das Verfahren sowohl gegen D.________ als auch A.________ mit separaten Verfügungen vom 10. Dezember 2019 ein (U-act. 0.1.01 f.). A.________ wird noch vorgeworfen, entweder im Auftrag von D.________ oder entgegen dessen Anweisung im Föhnhafen zur Fahrschneisen­öffnung für die Schifffahrt schadstoffhaltige Schwemmholzteile und Fein­sedimente nicht bloss innerhalb des Hafens, sondern über die Hafenkante hinaus in den See schieben gelassen zu haben. Die Anklage wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz (PBG/SRSZ 400.100) im Sinne von

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Dr. Stephan Zurfluh und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Beschuldigter und Berufungsführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,

betreffend

Widerhandlung gegen das Gewässerschutz- und Umweltschutzgesetz, Widerhandlung gegen das Planungs- und Baugesetz